Nämlichkeitsmittel

Nämlichkeitsmittel
Mittel der  Nämlichkeitssicherung. N. sind der Zollverschluss (Raum- oder Packstückverschluss) und Nämlichkeitszeichen wie Plomben, Siegel und Stempel ferner zollamtliche Bewachung oder Begleitung, aber auch Muster, Abbildungen, Beschreibungen der Waren, Festhalten besonderer Kennzeichen, Fabrik- oder Lagernummern Fahrgestell- und Motornummern etc.
- Nämlichkeitszeichen dürfen ohne zollamtliche Mitwirkung nur von Personen entfernt werden, wenn diese bes. zugelassen sind oder es zur Abwendung eines Schadens etwa an Waren oder Beförderungsmitteln erforderlich ist.

Lexikon der Economics. 2013.

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